Breitband
Baer. GigarichtlinieBayerisches Hochgeschwindigkeitsbreitbandförderprogramm
Kooperationsvertrag
Oberickelsheim, den 22.03.2016
Auswahlverfahren - Ergebnis
Bekanntmachung der Gemeinde Oberickelsheim bezüglich der vorgesehenen Auswahlentscheidung
Die Gemeinde Oberickelsheim beabsichtigt, mit der Telekom Deutschland GmbH einen Vertrag über die Planung, Ausführung und den Betrieb der Ausbaumaßnahme im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (BbR) zu schließen.
Die Bekanntmachung der vorgesehenen Auswahlentscheidung wird nachfolgend zum Download bereitgestellt.
Bekanntmachung der vorgesehenen Auswahlentscheidung
Oberickelsheim, den 22.03.2016
Bekanntmachung zum erneuten Auswahlverfahren der Gemeinde Oberickelsheim
Auswahlverfahren – einstufig – zur Bestimmung eines Netzbetreibers für den Aus- bzw. Aufbau eines NGA-Netzes im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (Breitbandrichtlinie - BbR) als erneutes Verfahren für die Gemeinde Oberickelsheim.
Die Gemeinde Oberickelsheim hat mit Bekanntmachung vom 23.04.2015 ein zwei- stufiges Auswahlverfahren eingeleitet.
Gemäß Entscheidung des Gemeinderates vom 04.08.2015 wird das vorläufige Ausbaugebiet lt. Bekanntmachung zum Auswahlverfahren vom 23.04.2015 geändert. Diese Änderung erfolgt aufgrund der zwischenzeitlichen Information des Staatlichen Bauamtes zum vorgesehenen Ausbau der Ortsdurchfahrt der B 13 in Oberickelsheim, der 2017/2018 vorgesehen ist. In diesem Zusammenhang bzw. im Vorgriff ist die Kanalerneuerung 2016 anzugehen, die Erforderlichkeit der Erneuerung der Wasserleitung abzuklären und die Geh- und Seitenbereiche einer Neugestaltung zu unterziehen bzw. vorzusehen. In Anbetracht, dass entlang der Ortsdurchfahrt und am nördlichen Ortsrand von Oberickelsheim die meisten Gewerbetreibenden ansässig sind, erscheint ein Breitbandausbau mit einem Glasfaseranschluss für jedes Wohn- bzw. Gewerbeanwesen (FTTH) als sinnvoll.
Insoweit wird für die Gemeinde Oberickelsheim das Auswahlverfahren gestoppt und bleibt einem neuen Auswahlverfahren für die gesamte Gemeinde mit dem geänderten Bereich der Ortsdurchfahrt der B 13 bis einschließlich dem nördlichen Ortsrand u.a. mit der Vorgabe eines FTTH-Ausbaus mit 100 Mbit/s für den Download und 10 Mbit/s für den Upload vorbehalten.
2. Auswahlverfahren für das vorläufige Ausbaugebiet Oberickels- heim.
und nicht fortgeführt.
Die Gemeinde Oberickelsheim führt zur Auswahl eines Netzbetreibers, der mit einem öffentlichen Zuschuss den Ausbau und Betrieb eines NGA-Netzes für die Gemeinde Oberickelsheim realisieren kann, ein offenes, transparentes und diskriminierungsfreies einstufiges Auswahlverfahren aufgrund förderrechtlicher Vorgaben gemäß Nr. 5 der BbR durch. Eine förmliche Ausschreibungspflicht aufgrund Vergaberechts besteht nicht, so dass auch der Rechtsweg zu den Vergabekammern nicht eröffnet ist. Die Bewerber haben Gelegenheit, bis zum 07.10.2015 ein Angebot abzugeben.
Die Abwicklung der Verbesserung der Breitbandversorgung ist in zeitlich versetzten Abschnitten vorgesehen.
Die Umsetzung der Verbesserung der Breitbandversorgung in den Gemeindeteilen Geißlingen, Rodheim und Oberickelsheim (hier mit Ausnahme des Bereiches der Ortsdurchfahrt der B 13 bis zum nördlichen Ortsrand ) mit einer Verbesserung, gemäß nachstehender Veröffentlichung ist auf der Homepage der Gemeinde Oberickelsheim zeitnah sicherzustellen.
Für die Umsetzung der Verbesserung im Gemeindeteil Oberickelsheim bleibt der Bereich der Ortsdurchfahrt der B 13 bis zum nördlichen Ortsrand einem Ausbau mit einem Versorgungsgrad von 100 Mbit/s im Download und 10 Mbit/s im Upload einem Zeitraum bis Ende 2018 in Abhängigkeit vom Ausbau der Ortsdurchfahrt der B 13 vorbehalten. Im Zuge der Ausbauarbeiten ist die Vorleistung der Leerrohrverlegung für eine FTTH-Versorgung vorgesehen.
Am bereits im 1. Auswahlverfahren bekanntgemachten Markterkundungsergebnis hat sich nichts geändert.
Auf die interkommunale Zusammenarbeit mit den Mitgliedskommunen der Verwaltungsgemeinschaft Uffenheim und das derzeit laufende Angebotsverfahren wird hingewiesen.
- Hinweis zur Bekanntmachung zum Start des erneuten Auswahlverfahrens
- Bekanntmachung zum erneuten Auswahlverfahren –einstufig- für Oberickelsheim
- Karte vorläufiges Ausbaugebiet Gemeinde Oberickelsheim Los 1 und Los 2
- Karte vorläufiges Ausbaugebiet Gemeindeteil Oberickelsheim
- Karte vorläufiges Ausbaugebiet Gemeindeteil Geißlingen
- Karte vorläufiges Ausbaugebiet Gemeindeteil Rodheim
- Muster Breitbandausbauvertrag
- Wirtschaftlichkeitslücke Musterdokument
- Wirtschaftlichkeitslücke Hinweisdokument
Oberickelsheim, den 10.08.2015 ,
gez. Pfanzer, 1. Bürgermeister
- Bekanntmachung Auswahlverfahren einstufig
- Ausbau Oberickelsheim 2.Verf.-Karte
- Ausbau Oberickelsheim Hauptort 2. Verf.
- Ausbau Geislingen
- Ausbau Rodheim
Verbesserung der Breitbandversorgung Gemeinde Oberickelsheim
Markterkundung Ergebnis
Ergebnis des Markterkundungsverfahrens der Gemeinde Oberickelsheim im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (BbR)
Die Gemeinde Oberickelsheim hat vom 1.09.2014 bis 22.10.2014 ein Markterkundungsverfahren nach Nr. 4.3 ff. BbR durchgeführt. Das Ergebnis kann dem nachfolgenden Dokument entnommen werden.
Oberickelsheim, den 29.04.15
gez. Pfanzer, 1. Bürgermeister
Auswahlverfahren Bekanntmachung
Auswahlverfahren – zweistufig – zur Bestimmung eines Netzbetreibers für den Aus- bzw. Aufbau eines NGA-Netzes im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (Breitbandrichtlinie - BbR) - Bekanntmachung gemäß Nr. 5.1 Satz 5 BbR
Die Gemeinde Oberickelsheim führt zur Auswahl eines Netzbetreibers, der mit einem öffentlichen Zuschuss den Aufbau und Betrieb eines NGA-Netzes realisieren kann, ein offenes, transparentes und diskriminierungsfreies Auswahlverfahren aufgrund förderrechtlicher Vorgaben gemäß Nr. 5 der Breitbandrichtlinie - BbR - (herunterladbar unter www.schnelles-internet.bayern.de) durch. Eine förmliche Ausschreibungspflicht aufgrund Vergaberechts besteht nicht, sodass auch der Rechtsweg zu den Vergabekammern nicht eröffnet ist. Die Bewerber haben Gelegenheit, bis zum 15.06.2015 einen Teilnahmeantrag abzugeben.
Die entsprechenden Unterlagen werden über die nachfolgenden Verlinkungen bereitgestellt.
- vereinbarung arbeitsgemeinschaft breitbandausbau
- bekanntmachung oberickelsheim z.auswahlverf.
- oberickelsheim ausbau vorl. ausbaugeb.z. auswahlverf.
Oberickelsheim, den 29.04.2015
gez. Pfanzer, 1. Bürgermeister
Markterkundung Breitband